Ab Juni dürfen gemeinnützige Organisationen und Kryptobörsen in Südkorea ihre digitalen Vermögenswerte legal veräußern. Voraussetzung ist, dass sie eine Reihe strenger Anforderungen in Bezug auf Transparenz und Kontrolle erfüllen, darunter interne Bewertungen und umfassende Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung.
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Neue Vorschriften für Kryptowährungen und gemeinnützige Organisationen
Laut der südkoreanischen Finanzaufsicht erhalten nur Unternehmen mit mindestens fünf Jahren Erfahrung und externer Prüfung Zugang zu diesen Verkaufsmöglichkeiten. Gemeinnützige Organisationen müssen ein internes Gremium einrichten, das prüft, ob Spenden geeignet sind und wie diese am besten in Bargeld umgewandelt werden können. Auch muss klar nachvollziehbar sein, woher die Mittel stammen und wofür sie verwendet werden.
Bei Kryptobörsen liegt der Fokus auf der Begrenzung von Markteinflüssen. Sie dürfen nur verkaufen, um Betriebskosten zu decken, und nur virtuelle Vermögenswerte, die zu den Top 20 nach Marktkapitalisierung an fünf großen koreanischen Börsen gehören. Eigener Handel über die eigene Plattform ist nicht gestattet, und es gilt ein Tageslimit von 10 % des geplanten Verkaufsvolumens. Alle Transaktionen müssen im Voraus und im Nachhinein öffentlich gemacht werden.
Der vollständige Vorschlag wurde während der vierten Sitzung des Komitees für virtuelle Vermögenswerte der südkoreanischen Regierung diskutiert, wie Joseilbo berichtet.
Sofortiger Verkauf bei Spenden vorgeschrieben
Wer Kryptowährungen an eine gemeinnützige Organisation spenden möchte, muss wissen, dass die Vermögenswerte unmittelbar nach Eingang verkauft werden. Die Regierung will damit Risiken minimieren und eine stabile Spendenstruktur schaffen. Spenden dürfen zudem nur über inländische koreanische Plattformen abgewickelt werden, die in Won handeln. Banken, Börsen und Unternehmen müssen dabei zusammenarbeiten, um Kunden ordnungsgemäß zu verifizieren.
Strengere Anforderungen für neue Notierungen
Ab Juni gelten zudem strengere Regeln für neue Token-Notierungen. Die Regierung will sogenannten „Listing Pumps“ entgegenwirken, bei denen Tokenpreise aufgrund geringer Umlaufmenge vorübergehend stark steigen. Künftig ist eine verpflichtende Mindestversorgung vor Handelsbeginn erforderlich, und Marktorders sind in der Anfangsphase untersagt.
Schwache Token wie Zombiecoins oder Memecoins werden es schwerer haben. Nur Token mit ausreichendem Handelsvolumen oder aktiver Community haben noch eine Chance auf Listung. Damit will Südkorea die Ausbreitung spekulativer Projekte eindämmen und Anleger besser schützen.
Auch die jüngsten Entwicklungen rund um WEMIX zeigen, dass strengere Vorschriften erhebliche Auswirkungen auf den Markt haben können.