US-amerikanische Nationalbanken erhalten offiziell grünes Licht, bestimmte Arten von Krypto-Assets zu halten. Das geht aus einem neuen Richtlinienschreiben des Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hervor. Mit der Interpretive Letter 1186 bestätigt die Aufsichtsbehörde, dass Banken Kryptowährungen verwenden dürfen, um Netzwerkgebühren zu bezahlen und interne Systeme zu testen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung struktureller Integration digitaler Vermögenswerte in die traditionelle Bankenwelt.
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Krypto zur Unterstützung von Transaktionen verwenden
Das OCC stellt klar, dass Banken Netzwerkgebühren wie Gas Fees auf Blockchain-Netzwerken bezahlen dürfen – vorausgesetzt, diese Zahlungen stehen im Zusammenhang mit Aktivitäten, die Banken ohnehin bereits ausüben dürfen. Dazu zählt etwa der Versand digitaler Zahlungen über eine Blockchain oder die Nutzung von Smart Contracts innerhalb regulierter Rahmenbedingungen. Um dies zu ermöglichen, dürfen Banken auch Kryptowährungen in dem Umfang in ihrer Bilanz halten, der für diese Anwendungen erforderlich ist.
Das mag zunächst begrenzt erscheinen, stellt jedoch einen entscheidenden Schritt dar. Bisher war unklar, ob Banken überhaupt Kryptowährungen für betriebliche Zwecke halten dürfen. Mit diesem Schreiben wird nun offiziell zwischen spekulativem Besitz und funktionalem Einsatz unterschieden.
Erlaubnis für Tests mit Blockchain-Plattformen
Darüber hinaus dürfen Banken Krypto-Assets halten, um Plattformen zu testen, die mit Kryptowährungen arbeiten. Dies gilt sowohl für intern entwickelte Technologien als auch für Systeme externer Anbieter. Das OCC macht hierbei keinen Unterschied, solange die Tests unter Einhaltung geltender Vorschriften und auf sichere Weise durchgeführt werden.
Laut OCC ändert sich dadurch nichts an der Verpflichtung der Banken, mit Risiken und Regulierungen sorgfältig umzugehen. Das Schreiben ist als Klarstellung dessen zu verstehen, was im bestehenden rechtlichen Rahmen bereits zulässig ist – und nicht als umfassende Lockerung.
Das vollständige Richtlinienschreiben ist auf der offiziellen Website des OCC einsehbar.
