Ein Google-Softwareentwickler wurde in den USA wegen Betrug und Geldwäsche angeklagt. Michele Spagnuolo, besser bekannt als ‹AlphaRaccoon› auf der Prediction-Market-Plattform Polymarket, soll vertrauliche Unternehmensinformationen von Google verwendet haben, um Wetten zu platzieren und damit über 1,2 Millionen US-Dollar zu verdienen. Das US-Justizministerium (DOJ) macht den Fall nun offiziell bekannt.
Vertrauliche Google-Daten als Handelsinformation
Spagnuolo arbeitet als Softwareentwickler bei Google und wohnt in der Schweiz. Laut DOJ platzierte er zwischen Oktober und Dezember 2025 Wetten auf Polymarket unter Verwendung nicht-öffentlicher Informationen, die er über seinen Arbeitgeber erhalten hatte. Insgesamt setzte er etwa 2,75 Millionen US-Dollar auf Märkte ein, die direkt mit internen Google-Informationen verknüpft waren, was ihm letztlich Gewinne von über 1,2 Millionen US-Dollar einbrachte.
Die Anklage umfasst Warenbetrug, Überweisungsbetrug und Geldwäsche. Spagnuolo wurde der US-Magistratsrichterin Sarah Netburn im südlichen Bezirk von New York vorgeführt. Der Fall wurde von US-Staatsanwalt Jay Clayton angekündigt, der betont, die Anklage sende ein klares Signal: ‹Unternehmensinsider können keine vertraulichen Unternehmensinformationen nutzen, um an unseren Märkten Gewinne zu erzielen.› Clayton fügt hinzu, dass Insidergeschäfte die Marktintegrität schädigen und solches Verhalten untersucht und verfolgt werden müsse.
Polymarket erneut in den News
Der Fall wirft erneut ein kritisches Licht auf Prediction Markets wie Polymarket. Die Plattform steht schon länger im Fokus, auch weil große Akteure dort zunehmend aktiver werden. So stieg der Handelskonzern Wintermute vor kurzem als Liquiditätsanbieter in Prediction Markets ein, was zeigt, wie ernst die Branche inzwischen genommen wird.
Der Fall Spagnuolo veranschaulicht, dass Regulierungsbehörden die Kryptowaehrungs- und Prediction-Markets-Welt zunehmend scharf beobachten. Der Missbrauch von Insiderwissen ist an traditionellen Finanzmärkten bereits seit langem strafbar, und das DOJ macht nun deutlich, dass dies auch für dezentrale und Kryptowaehrungs-bezogene Plattformen gilt. Weitere Einzelheiten zur Anklage finden sich in der offiziellen Pressemitteilung des DOJ.
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