X hat stillschweigend seine Regeln für bezahlte Partnerschaften angepasst, nachdem Unruhe über ein mögliches Verbot von Krypto-Promotions entstanden war. Kurzzeitig verschwanden „financial products“ und „crypto“ aus der Liste der ausgeschlossenen Branchen im Rahmen der Paid-Partnerships-Richtlinien. Laut X handelte es sich dabei um einen Fehler, der inzwischen behoben wurde. Das bedeutet: Krypto-Werbung bleibt auf der Plattform erlaubt – sofern sie korrekt als bezahlte Zusammenarbeit gekennzeichnet ist.
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Verwirrung über mögliches Verbot von Krypto-Promotions
Die Diskussion begann, als Nutzer bemerkten, dass „financial products“ und „crypto“ vorübergehend nicht mehr in der Liste der ausgeschlossenen Branchen innerhalb der Paid-Partnerships-Richtlinie von X auftauchten. Das führte zu Spekulationen, ob die Plattform ihre Regeln lockert oder verschärft.
Ein Nutzer behauptete, dass Krypto-Produkte nicht länger über bezahlte Partnerschaften beworben werden dürften. Kurz darauf meldete sich Nikita Bier auf der Plattform zu Wort. Er erklärte, es habe sich um einen Fehler gehandelt, der noch am selben Morgen korrigiert wurde. Zudem wies er darauf hin, dass es bestimmte Märkte gebe, in denen Werbung gesetzlich eingeschränkt sei, und dass die Dokumentation entsprechend angepasst worden sei.
Die vollständige Richtlinie ist hier einsehbar: X Paid Partnerships Policy
Was die Richtlinie konkret bedeutet
X definiert eine bezahlte Partnerschaft als Inhalte, bei denen eine dritte Partei einen Nutzer dafür kompensiert, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu bewerben. Dies kann direkte Bezahlung, kostenlose Produkte, Affiliate-Einnahmen oder eine kommerzielle Vereinbarung wie ein Markenbotschaftervertrag umfassen.
Fällt ein Beitrag unter diese Kategorie, muss der Ersteller die „Paid Partnership“-Kennzeichnung aktivieren. Die Plattform versieht den Inhalt dann automatisch mit einem entsprechenden Hinweis. Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, die Werberichtlinien und geltende Gesetze einzuhalten.
Krypto gehört somit nicht zu den verbotenen Branchen für bezahlte Partnerschaften. Allerdings müssen entsprechende Promotions eindeutig als bezahlt gekennzeichnet werden. Ohne dieses Label kann ein Beitrag gegen die Regeln verstoßen. Die jüngste Aufregung folgt auf frühere Verwirrung rund um X-Regeln und Krypto-Werbung, was die Sensibilität des Themas unterstreicht.
Strenge Liste ausgeschlossener Branchen
In der Richtlinie nennt X ausdrücklich Branchen, die nicht für bezahlte Partnerschaften infrage kommen. Dazu zählen unter anderem Inhalte für Erwachsene, Alkohol, Waffen, Tabak, pharmazeutische Produkte und Schlankheitsmittel. Auch politische oder geopolitische Themen mit kommerziellem Zweck stehen auf der Ausschlussliste.
Krypto wird in dieser Aufzählung nicht als verbotene Kategorie genannt. Damit bestätigt X, dass digitale Vermögenswerte beworben werden dürfen – sofern dies transparent über die vorgesehenen Disclosure-Einstellungen geschieht.
Für Influencer und Krypto-Projekte bedeutet das: Marketing auf X bleibt möglich, solange die Plattformregeln und lokale Gesetze strikt eingehalten werden.
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