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Neue Wendung im Box-3-Dossier: Gesetzentwurf zurück an den Zeichentisch
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Neue Wendung im Box-3-Dossier: Gesetzentwurf zurück an den Zeichentisch

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Die Diskussion um Box 3 nimmt erneut eine Wendung. Nachdem der Senat zuvor angekündigt hatte, sich mehr Zeit für die Prüfung des Gesetzes zum tatsächlichen Ertrag zu nehmen, erklärt Finanzminister Eelco Heinen nun, dass er den Entwurf überarbeiten will. Der Grund ist eindeutig: In seiner jetzigen Form droht das Vorhaben im Senat zu scheitern.

In einem früheren Artikel berichteten wir bereits, dass der Senat dem Gesetzentwurf nur zustimmen oder ihn vollständig ablehnen kann, wie in unserem Beitrag über die Verschiebung der Abstimmung über Box 3 erläutert wurde. Änderungen sind nicht möglich. Genau diese Aussicht erhöht nun den Druck auf das Kabinett.

Minister will zurück an den Zeichentisch

Heinen erklärte in Den Haag, dass er den Entwurf erneut prüfen wolle. Nach seiner Einschätzung funktioniert die derzeitige Ausgestaltung nicht und stellt faktisch nur eine Zwischenlösung dar. Obwohl die Zweite Kammer bereits zugestimmt hat, wachsen im Senat die Zweifel an der Umsetzbarkeit und der Gerechtigkeit des Systems.

Der Kern der Reform bleibt bestehen: Ab 2028 wird nicht mehr mit einem fiktiven Renditesatz von etwa 6 % gearbeitet, sondern das tatsächliche erzielte Ergebnis besteuert. Auf diesen Ertrag wird derzeit ein Steuersatz von 36 % angewendet. In Jahren mit hohen Gewinnen kann die Steuerlast daher deutlich steigen, etwa bei Investitionen in volatile Vermögenswerte wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen.

Heinen nennt lediglich zwei Problempunkte

Heinen konzentriert sich auf zwei Aspekte. Erstens können Verluste nicht rückwirkend verrechnet werden. Wer 2028 auf eine starke Wertsteigerung Steuern zahlt und 2029 Verluste erleidet, erhält die zuvor gezahlte Steuer nicht zurück. Eine Verrechnung ist nur mit zukünftigen Gewinnen möglich.

Zweitens betrifft ein Problem illiquide Anlagen. Dazu zählen etwa Anteile an Start-ups oder Beteiligungen, die nicht frei handelbar sind. Der Wert kann auf dem Papier steigen, ohne dass dem Anleger liquide Mittel zufließen. Dennoch muss auf diesen Buchgewinn Steuer gezahlt werden. Dieses Thema beschäftigt auch Investoren in digitale Vermögenswerte, bei denen Kursschwankungen teils schnell und erheblich ausfallen – wie zuletzt zu beobachten war, als Bitcoin eine entscheidende Bewegung aus der aktuellen Handelsspanne andeutete.

Heinen bezeichnet insbesondere das Fehlen einer rückwirkenden Verlustverrechnung als klare Lücke. Gleichzeitig warnt er, dass Korrekturen Milliarden kosten könnten. Die erwarteten Einnahmen sind bereits im Haushalt eingeplant, und Anpassungen könnten ein erhebliches Finanzloch verursachen.

Allerdings decken sich diese genannten Kernpunkte nicht vollständig mit der am häufigsten geäußerten Kritik – nämlich der Besteuerung von Buchgewinnen. Es bleibt daher die Frage, ob dieses Thema tatsächlich ausreichend berücksichtigt wird.

Zeit bis 2028, doch der Druck steigt

Offiziell tritt das Gesetz erst 2028 in Kraft, was laut dem Minister ausreichend Zeit für Verbesserungen bietet. Dennoch wächst der Zeitdruck. Banken und Versicherer müssen ihre Systeme lange im Voraus anpassen, um das tatsächliche Renditeergebnis korrekt zu erfassen und an die Steuerbehörden zu melden. Ohne zeitnahe Klarheit drohen Verzögerungen bei den Vorbereitungen.

Die kommenden Monate werden daher entscheidend sein. Es geht nicht mehr darum, ob sich Box 3 verändert, sondern in welcher Form. Eine Anpassung scheint unvermeidlich – ob sie jedoch ausreicht, um eine Mehrheit im Senat zu sichern, bleibt vorerst offen.

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