Der FTX Recovery Trust hat eine neue Klage gegen das Bitcoin-Mining-Unternehmen Genesis Digital Assets und seine Mitgründer Rashit Makhat und Marco Krohn eingereicht. Laut der Anklageschrift soll Sam Bankman-Fried, Gründer der inzwischen insolventen FTX, rund 1,15 Milliarden US-Dollar an Kundengeldern über unrechtmäßige und vermischte Transfers an Genesis weitergeleitet haben. Die Klage wurde am 23. September beim US-Insolvenzgericht in Delaware eingereicht.
Der FTX Recovery Trust versucht nun, diese Gelder im Interesse der geschädigten Kunden von FTX zurückzuholen. Laut der Klage stammen die meisten der übertragenen Mittel aus Kundeneinlagen auf der Plattform FTX.com. Damit handle es sich um einen direkten Missbrauch anvertrauter Gelder, wobei Genesis und seine Gründer als Empfänger benannt werden.
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Genesis Digital und Gründer unter Beschuss
Die Klage richtet sich speziell gegen Genesis Digital Assets Ltd. sowie gegen Rashit Makhat und Marco Krohn, die am Empfang und möglicherweise an der Verschleierung der Transfers beteiligt gewesen sein sollen. Die Anklage behauptet, dass die Überweisungen ohne rechtliche Grundlage erfolgt seien, wobei zusammengelegte Kundengelder verwendet wurden, die nicht für diesen Zweck bestimmt waren.
FTX war bis Ende 2022 eine der größten Krypto-Börsen der Welt, brach jedoch nach Enthüllungen über Missmanagement und den Missbrauch von Kundengeldern zusammen. Seitdem versucht der FTX Recovery Trust, durch rechtliche Verfahren Milliarden zurückzuerlangen, um Gläubiger und geschädigte Kunden zu entschädigen.
FTX Recovery Trust: „Missbrauchte Kundengelder müssen zurück“
Laut dem FTX Recovery Trust ist diese Klage Teil eines umfassenderen Versuchs, Vermögenswerte zurückzugewinnen, die vor der Insolvenz unrechtmäßig aus dem Unternehmen abgezogen wurden. Dabei werden insbesondere alle Entitäten geprüft, die Gelder von FTX oder verbundenen Parteien erhalten haben, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung erbracht zu haben.
Weitere Details zur Klage finden sich im Originalbericht von Bloomberg Law.
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