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Erste Kammer verschiebt Abstimmung über Box 3 auf Mai
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Erste Kammer verschiebt Abstimmung über Box 3 auf Mai

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Die Reform der niederländischen Box 3 wird ins Frühjahr verschoben. Die Erste Kammer (Senat) will frühestens im Mai über das Gesetz zum tatsächlichen Renditeprinzip abstimmen – jenes Vorhaben, das das Besteuerungssystem für Sparen und Investieren ab 2028 grundlegend verändern soll.

Der Senat nimmt sich bewusst mehr Zeit, während das geplante Inkrafttreten im Jahr 2028 vorerst bestehen bleibt.

Erste Kammer wählt einen sorgfältigen Prüfungsweg

Der Finanzausschuss fordert eine umfassende technische Unterrichtung durch das Finanzministerium und die Steuerbehörde. Zudem sind Gespräche mit Ökonomen, Steuerexperten und Vertretern der Wirtschaft geplant. Senator Pim van Ballekom bezeichnet den Gesetzentwurf als komplex und plädiert für eine sorgfältige Bewertung.

Die zusätzlichen Monate sind nicht ohne Bedeutung. Die Erste Kammer kann das Gesetz nicht ändern, sondern nur vollständig annehmen oder ablehnen. Das erhöht das politische Gewicht der Entscheidung. Gleichzeitig bereiten sich Banken, Broker und andere Institutionen bereits auf das Jahr 2028 vor. Sollte das Gesetz scheitern, könnten diese Investitionen rückblickend unnötig gewesen sein.

Die Regierung kalkuliert zudem bereits mit den erwarteten Einnahmen aus dem neuen System. Laut Finanzministerium könnte eine Verzögerung oder Ablehnung zu einer Haushaltslücke von rund 2,4 Milliarden Euro pro Jahr führen. Dieses finanzielle Risiko spielt im politischen Diskurs eine zentrale Rolle.

Vom fiktiven zum tatsächlichen Ertrag

Kern der Reform ist der Wechsel von einem pauschalen fiktiven Renditesatz zur Besteuerung der tatsächlich erzielten Erträge. In der aktuellen Übergangsphase gilt für Anleger ein pauschaler Renditesatz von rund 6 %, auf den 36 % Steuern erhoben werden. Wer weniger verdient, kann einen Gegenbeweis erbringen. Wer mehr erzielt, zahlt derzeit keine zusätzliche Steuer auf den Mehrertrag.

Ab 2028 entfällt dieser feste Prozentsatz. Dann zählt die tatsächliche Rendite. Erzielt jemand beispielsweise 15 % Gewinn in einem starken Börsenjahr, wird dieser vollständige Prozentsatz besteuert – auch wenn der Gewinn noch nicht durch einen Verkauf realisiert wurde. Das betrifft insbesondere Anleger mit stark schwankenden Portfolios, etwa Investoren in Krypto-Assets oder andere volatile Anlagen.

Für Immobilien und Beteiligungen an Start-ups gilt ein angepasstes Modell. Da diese Vermögenswerte weniger liquide sind, erfolgt die Besteuerung häufig erst beim Verkauf.

Mehr als nur eine technische Anpassung

Die Debatte geht über reine Umsetzungsfragen hinaus. Anleger warnen vor einer Besteuerung von Buchgewinnen, während Unternehmer befürchten, dass höhere und weniger planbare Belastungen Investitionen bremsen könnten. Dies betrifft nicht nur Aktien, sondern auch digitale Vermögenswerte wie Bitcoin und andere Kryptowährungen, deren Wert stark schwanken kann.

Gleichzeitig will die Regierung nach früheren Urteilen des Obersten Gerichtshofs ein rechtlich tragfähiges System schaffen. Für Privatanleger, die gerade erst mit Kryptowährungen beginnen, könnte das neue System zusätzlichen administrativen Aufwand bedeuten.

Die Entscheidung im Mai hat daher sowohl politische als auch finanzielle Tragweite. Der Senat entscheidet nicht nur über Box 3, sondern auch über die zukünftige Ausrichtung des niederländischen Investitionsklimas und die Stabilität des Staatshaushalts bis 2028.

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