Ein auffälliger Steuerplan sorgt unter niederländischen Anlegern für erhebliche Unruhe. Ab 2028 tritt ein neues Box-3-System in Kraft, das eine jährliche Abgabe von 36 % auf die tatsächliche Rendite von Vermögen vorsieht. Das bedeutet, dass auch nicht realisierte Gewinne aus beispielsweise Kryptowährungen, Aktien und Anleihen unter diese Steuer fallen.
Der Plan wurde am 12. Februar von der Zweiten Kammer verabschiedet und muss noch den Senat passieren, doch es ist wahrscheinlich, dass auch dort eine Mehrheit zustimmen wird.
Das neue System ersetzt den bisherigen Ansatz, der mit einer fiktiven Rendite arbeitete. Dieses Verfahren wurde vom Hohen Rat für verfassungswidrig erklärt. Ab 2028 müssen vermögende Niederländer jährlich Steuern auf Zinsen, Dividenden und Wertsteigerungen zahlen. Gleichzeitig sind Verluste nur begrenzt verrechenbar, und bei negativen Renditen erfolgen keine direkten Rückerstattungen.
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Reform von Box 3 trifft Anleger empfindlich
Für langfristig orientierte Anleger sind die Auswirkungen erheblich. Ein Szenario, in dem eine Person ab dem 25. Lebensjahr 10.000 Euro investiert und monatlich 1.000 Euro einzahlt, könnte bei Nutzung des Zinseszinseffekts innerhalb von 40 Jahren zu einem Vermögen von über 3,3 Millionen Euro führen. Mit der neuen Besteuerung blieben davon lediglich rund 1,88 Millionen Euro übrig. Dieser Unterschied von mehr als 1,4 Millionen Euro verdeutlicht, wie stark die neue Regelung das Wachstum bremst.
Kritiker warnen, dass dies die Investitionsbereitschaft untergräbt und sogar Kapitalflucht auslösen könnte. Insbesondere Unternehmer, Start-ups und Investoren in risikoreichen Sektoren könnten zögern, da das Risiko vollständig beim Investor verbleibt, während der Staat einen erheblichen Teil der potenziellen Gewinne abschöpft. Vor allem die Besteuerung von Buchgewinnen stößt auf massive Kritik. Diese Gewinne sind häufig nicht liquide, können jedoch dennoch zu einer erheblichen Steuerbelastung führen. Für Anleger, die in Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte aktiv sind, könnte dies zusätzliche Auswirkungen haben, insbesondere angesichts der teils starken Kursschwankungen am Markt.
Komplexes System mit geringer Akzeptanz
Das System weist zudem einen hybriden Charakter auf. Für Immobilien und Beteiligungen an Start-ups gilt eine gesonderte Regelung, bei der die Steuer erst beim Verkauf als Kapitalertragsteuer anfällt. Andere Anlagen wie Aktien und Kryptowährungen werden hingegen jährlich auf Basis ihrer Wertsteigerung besteuert. Diese Struktur erfordert eine detaillierte Dokumentation durch die Bürger, insbesondere bei Kryptowährungen und Immobilien, da Banken hier nur begrenzt automatisch Daten melden.
Trotz zahlreicher Kritikpunkte und Einwände im Parlament stimmte eine Mehrheit dem Vorhaben zu. Die größte Sorge: Weitere Verzögerungen würden Milliarden kosten und das Haushaltsdefizit vergrößern. Schätzungen zufolge entgehen dem Staat bereits jetzt jährlich rund 2 Milliarden Euro.
Dennoch ist das Vertrauen in die langfristige Tragfähigkeit dieses Systems gering. Bereits jetzt wurde vereinbart, dass die Regierung im Jahr 2028 eine neue Variante vorlegen soll, bei der die Besteuerung erst beim Verkauf erfolgt. Bis dahin bleibt das neue System in Kraft – doch die Diskussion ist keineswegs abgeschlossen.
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