Die US-Regierung steht unter Beschuss, nachdem bekannt wurde, dass das Justizministerium (DOJ) möglicherweise gegen eine präsidentielle Anordnung von Donald Trump verstoßen hat. Es geht um den Verkauf von 57,55 Bitcoin, die zuvor im Rahmen des Falls rund um die Samourai Wallet beschlagnahmt wurden – mit einem geschätzten Wert von 6,3 Millionen US-Dollar.
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Pflicht zur Einlagerung in Bitcoin-Reserve ignoriert?
Laut Executive Order 14233, unterzeichnet von Präsident Trump, müssen alle im Rahmen zivil- oder strafrechtlicher Verfahren beschlagnahmten Bitcoins der U.S. Strategic Bitcoin Reserve zugeführt werden. Dennoch wurde die beschlagnahmte BTC offenbar direkt an eine Adresse von Coinbase Prime gesendet – offensichtlich mit dem Ziel, sie zu liquidieren. Auffällig ist, dass die BTC nicht wie üblich zuerst über den US Marshals Service in Regierungsverwahrung genommen wurden.
Zwar gibt es on-chain keine direkten Beweise für einen Verkauf, doch zeigen die Blockchain-Daten, dass die 57,55 BTC an Coinbase übertragen und dort intern konsolidiert wurden. Dieses Muster entspricht gängigen Verwahrungsvorgängen, könnte jedoch auch auf eine Verkaufsabsicht hinweisen.
Den ersten Bericht dazu lieferte Bitcoin Magazine, dem auch interne Dokumente vorliegen. Diese sprechen explizit von einer „Asset Liquidation Agreement“. Laut den Unterlagen war der (geplante) Verkauf Teil der Einigung mit den Samourai-Entwicklern Keonne Rodriguez und William Hill.
Rechtliche und politische Spannungen nehmen zu
Der Fall hat inzwischen auch das Interesse von Senatorin Cynthia Lummis und Patrick Witt aus dem Weißen Haus geweckt. Beide stellen kritische Fragen zur Vorgehensweise des DOJ und zur möglichen Missachtung von Trumps Anweisung. Lummis äußerte sich „tief besorgt“ darüber, dass die USA Bitcoin verkaufen, während andere Länder akkumulieren.
Rechtlich ist fraglich, ob ein Verkauf überhaupt notwendig war. Kein Gesetz schreibt vor, dass beschlagnahmte Bitcoins verkauft werden müssen. Sie dürfen auch im ursprünglichen BTC-Format gehalten werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfen US-Behörden Coins verkaufen – und dieser Fall scheint keine Ausnahme zu sein.
Ob der Verkauf bereits abgeschlossen ist oder sich noch in Vorbereitung befindet, bleibt unklar. Fest steht aber: Das Vertrauen in die Einhaltung von krypto-freundlicher Politik steht auf dem Spiel.
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