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Australien verschärft Aufsicht über Kryptowährungen mit neuer Regulierung
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Australien verschärft Aufsicht über Kryptowährungen mit neuer Regulierung

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Australien verschärft seine Aufsicht über digitale Vermögenswerte deutlich. Die Finanzaufsichtsbehörde ASIC hat eine überarbeitete Version des Info Sheet 225 veröffentlicht, in der klarer dargelegt wird, wie bestehende Gesetze auf Unternehmen im Bereich Kryptowährungen anwendbar sind. Die Aktualisierung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Regierung an einem umfassenderen Rechtsrahmen für Kryptobörsen, Verwahrstellen und Stablecoin-Emittenten arbeitet.

Viele Token unterliegen bereits bestehenden Regelungen

Laut der ASIC stellen viele digitale Produkte, die auf den ersten Blick neu erscheinen, tatsächlich bereits klassische Finanzdienstleistungsangebote dar. Dazu gehören Staking-Programme, Rendite-Token oder Stablecoins, die an andere Vermögenswerte gekoppelt sind. All diese Formen digitaler Assets unterliegen dem bestehenden Corporations Act. Unternehmen, die solche Produkte anbieten, benötigen daher eine Australian Financial Services Licence (AFSL).

In der neuesten Fassung des Dokuments hat die Aufsichtsbehörde den Begriff „Krypto-Assets“ durch die weiter gefasste Bezeichnung „digitale Vermögenswerte“ ersetzt. Damit will die ASIC auch virtuelle oder tokenisierte Produkte erfassen, die nicht unter klassische Coins fallen.

Das Leitdokument enthält nun achtzehn Praxisbeispiele für Produkte, darunter NFTs aus Spielen, Token von Börsen, renditebasierte Stablecoins und Staking-as-a-Service-Plattformen. Außerdem wurden strengere Anforderungen an die Verwahrung von Kundengeldern aufgenommen. Anbieter müssen in einigen Fällen nachweisen, dass sie über ein Eigenkapital von mindestens 10 Millionen AUD verfügen, wenn sie Kundengelder verwalten.

Regulierung gilt auch für ausländische Plattformen

Die ASIC betont, dass das australische Recht auch für ausländische oder dezentralisierte Plattformen gilt, die sich an australische Nutzer richten. Die geografische Lage ist also kein Ausweg, um sich der Aufsicht zu entziehen. Darüber hinaus müssen Vermögensverwalter und Anbieter von Exchange Traded Products, die Privatanlegern Zugang zu Kryptowährungen bieten, strengen Anforderungen in den Bereichen Risikomanagement, Verwahrung und Berichterstattung genügen.

Auch wenn dieses Update keine neue Gesetzgebung darstellt, bietet es Unternehmen bereits jetzt Orientierung, wie sie ihre Dienstleistungen rechtskonform strukturieren müssen. Dies ist besonders relevant im Hinblick auf das vom australischen Finanzministerium erwartete Gesetz, das noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll.

Ein kleiner Lichtblick für die Branche: Die ASIC ermöglicht es erfahrenen Krypto-Spezialisten, als „verantwortliche Manager“ im Rahmen der bestehenden Lizenzanforderungen anerkannt zu werden. Für Unternehmen, die sich aktiv um eine Lizenz bemühen, kann unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend auf Durchsetzungsmaßnahmen verzichtet werden.

Die vollständige Erläuterung der ASIC ist auf der offiziellen Website der Aufsichtsbehörde einsehbar.

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