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EBA: Unternehmen nutzen Gesetzeslücken, um Aufsicht zu umgehen
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EBA: Unternehmen nutzen Gesetzeslücken, um Aufsicht zu umgehen

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) schlägt Alarm wegen möglicher regulatorischer Schlupflöcher im Bereich der Kryptodienstleistungen innerhalb der EU. In einem neuen Bericht warnt die Aufsichtsbehörde vor einem gefährlichen Phänomen während der Übergangsphase der MiCA-Verordnung: sogenanntes „Jurisdiktions-Shopping“.

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Unternehmen können EU-Vorgaben durch schwächere Mitgliedstaaten umgehen

MiCA – die umfassende EU-Verordnung zur Regulierung von Krypto-Assets und -Dienstleistungen – befindet sich derzeit in einer Übergangsphase. Einige Regelungen sind bereits in Kraft, die vollständige Umsetzung folgt jedoch erst im Jahr 2026. In dieser Zwischenzeit können Kryptounternehmen, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, sogenannte Passporting-Rechte nutzen, um EU-weit tätig zu sein. Genau hier liegt laut EBA das Problem.

Die Aufsichtsbehörde sieht die Gefahr, dass sich Unternehmen gezielt in Ländern mit schwächerer Regulierung ansiedeln, um von dort aus Kunden in strengeren Jurisdiktionen zu bedienen. Diese Praxis – bekannt als „Jurisdiktions-Shopping“ – führt zu Wettbewerbsverzerrungen und erhöht das Risiko intransparenter Strukturen und verdächtiger Geldflüsse.

MiCA soll Risiken eindämmen – doch Aufsicht bleibt entscheidend

Nach Einschätzung der EBA erhöht diese Situation das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Darüber hinaus erschweren komplexe Governance-Strukturen und grenzüberschreitende Transaktionen die Nachverfolgbarkeit. Die EBA fordert daher eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und warnt: Die versprochene Stabilität der MiCA-Verordnung wird sich nur dann entfalten, wenn alle EU-Länder bereits jetzt einheitliche Standards anwenden – auch während der Übergangsphase.

Den vollständigen Bericht der EBA finden Sie hier: EBA-Bericht (PDF)

Für Nutzer und Investoren im Kryptobereich bedeutet dies: Vorsicht bleibt geboten. Eine Registrierung in einem EU-Land garantiert nicht automatisch strenge Aufsicht oder vollständige Kontrolle. Gerade in dieser Übergangszeit ist es besonders wichtig zu wissen, mit wem man Geschäfte macht.

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